Eine kleine Geschichte der Begriffe
Unverändert gibt es auch im Jahr 2008 keine einheitliche oder gar verbindliche Definition der Branchen, die man zur Kultur- und Kreativwirtschaft zählt. Der Begriff wird in Deutschland von den Bundesländern und auch innerhalb der Europäischen Union von den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verwendet. 2006 erschien der von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Bericht "The Economy of Culture", der wiederum eine andere inhaltliche Abgrenzung vorschlug. Auch das Europäische Amt für Statistik ebenso wie die Enquete Kommission "Kultur in Deutschland" haben 2007 dazu Vorgeschläge gemacht.
Zu guter letzt wurden auch in 2007 in Großbritannien, deren erste revolutionäre "Mapping"-Studie 1998 den Anfang machte, neue Statistikansätze geprüft, die auf einer alternativen Datenbasis beruhen als alle bisherigen Statistiken in Großbritannien. (siehe hierzu Links Kulturwirtschaftsberichte)
Zwei Leitfragen
Der Vergleich und die Übersicht der verschiedenen Statistikbegriffe ist eine Wissenschaft für sich, doch gibt es zwei wesentliche Leitfragen, an denen man Begriffe unterscheiden kann:
1.) Orientiert sich die amtlichen Statistik an der europäischen Wirtschaftszweigklassifizierung NACE?
Dann ist sie europaweit vergleichbar, doch weist sie erheblich empirische Lücken auf, weil die Statistik nur das kennt, was auf nationaler Ebene erhoben und zugeliefert wird. Zudem faßen die NACE Kategorien Berufe nicht so zusammen, wie man es umganglich sprachlich tut, wenn man von dem Musikmarkt spricht.
Beispiel: Nach NACE werden alle Verlagstätigkeiten zusammengefaßt - Musik und Bücher. In Deutschland würde dies auf städtischer Ebene jedoch zwei verschiedenen Branchen zu ordnen - einmal dem Buchmarkt und einmal dem Musikmarkt.
2.) Sind in der Statistik "Creative Industries" ausschießlich die kommerziellen Aktivitäten erfaßt oder auch die Ausgaben der öffentlichen Institute? Im EU-Bericht "The Economy of Culture" wurde dies nicht getrennt; in Deutschland erfassen jedoch die Kulturwirtschaftsberichte der Bundesländer nur die kommerziellen Tätigkeiten der Kulturproduktion und -vertriebs - jenseits aller sonst vorhandenen Unterschiede.
Die folgende Branchenaufzählung wird vom Arbeitskreis Kulturstatistik, Michael Söndermann, vertreten und hat in Deutschland in vielen Kulturwirtschaftsberichten Verwendung gefunden:
Abgrenzung der Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft nach NACE Kategorien
1. Verlagsgewerbe (Buchverlage, Presseverlage, Tonträger- und Musikverlage)
2. Filmwirtschaft (Film-, TV-Film-, Video-Produktion, Verleih, Vertrieb, Filmtheater)
3. Rundfunkwirtschaft (privater Hörfunk, Fernsehen)
4. Musik, visuelle und darstellende Kunst (Freiberufliche Künstler/innen, private Theater-, Kleinkunstszene, Theater- / Konzertdirektionen, bühnentechnische Betriebe)
5. Journalisten-/Nachrichtenbüros (Journalisten-/Nachrichtenbüros)
6. Museumsshops, Kunstausstellungen (kommerzielle Museumsaktivitäten und Kunstausstellungen, etc.)
7. Einzelhandel mit Kulturgütern (Musikfachhandel, Buchhandel, Galerien, Kunsthandel)
8. Architekturbüros (Innen-, Garten-/Gestaltungs-, Hoch-/Tiefbauarchitekten)
9. Designwirtschaft (Industrie-, visuelles-, Mode/Textil-Design, Fotografiegewerbe)
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=> Kulturwirtschaft
zuzüglich
10. Werbung (nur Wirtschaftsklasse 74.402)
11. Software / Games
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=> Kulturwirtschaft im weiteren Sinne: Kreativwirtschaft
Zu jeder dieser EU-NACE-Kategorien lassen sich die Kategorien aus der offiziellen deutschen Wirtschaftszweigklassifikation (WZ - vier- und zum Teil fünfstellig) zu ordnen.