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Dossier Kultur-Enquete und Bundespolitik
2008 wird das erste Jahr in der deutschen Politik sein, in dem sich drei Bundesministerien zeitgleich für die Kreativwirtschaft engagieren. Das kann den Aufbruch für die deutsche Kreativwirtschaft einleiten.
Kreativwirtschaft Deutschland wird hier die Initiativen in der Bundespolitik – ob von Seiten der Verwaltungen oder Ministerien, des Parlaments, der Parteien oder der Verbänden – zusammenstellen.


Dezember 2007: Empfehlungen zur Kulturwirtschaft der Kultur-Enquete
Zusammenstellung aller Handlungsempfehlungen aus acht Unterkapiteln, die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen (Auszug aus dem Schlussbericht).
 

Kapitel 5.1.: Gesellschaftliche Bedeutung von Kultur- und Kreativwirtschaft, Seite 349 ff.

Die Enquete-Kommission spricht sich dafür aus, aufbauend auf dem Drei-Sektoren-Modell und dem Gedankengerüst der Wertschöpfungskette, den Begriff Kulturwirtschaft für den erwerbswirtschaftlichen Sektor zu verwenden und dabei die Bereiche der Kreativwirtschaft mit einzubeziehen. Die Enquete-Kommission entscheidet sich für den Begriff Kultur- und Kreativwirtschaft und meint damit die zuvor genannten elf Wirtschaftszweige. Die Sektoren Staat und Zivilgesellschaft sollen in ihrer Bedeutung und den Interdependenzen zum erwerbswirtschaftlichen Sektor berücksichtigt, jedoch nicht unter den Begriff der Kultur- und Kreativwirtschaft subsumiert werden. Die Enquete-Kommission unterstreicht, dass es notwendig ist, zu einer Vereinheitlichung und Harmonisierung des Begriffes Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland und in der Europäischen Union zu kommen. Hierzu ist das Zusammenwirken von Wissenschaft, Politik und Kultur- und Kreativwirtschaft unabdingbar.
 
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, den in diesem Bericht entwickelten
Begriff der Kultur- und Kreativwirtschaft für den erwerbswirtschaftlichen Sektor zu verwenden. Unter Beachtung der Interdependenzen zu Staat und Zivilgesellschaft soll dabei von dem Drei-Sektoren-Modell und dem Modell der kulturellen Wertschöpfungskette ausgegangen werden.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, einen Bundes-Kultur- und  reativwirtschaftsbericht
zeitnah vorzulegen.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, in Kultur- und  Kreativwirtschaftsberichten globale Darstellungen um differenzierte Detailbetrachtungen der Kultur- und Kreativwirtschaftszweige zu ergänzen.
4. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, für ihre Kultur- und Kreativwirtschaftsberichte das Modell der kulturellen Wertschöpfungskette anzuwenden und dabei den Zusammenhang zwischen künstlerischem und schöpferischem Akt der Wertschöpfung und der Vermittlung
und Verwertung künstlerischer Leistung darzustellen
 

Kapitel 5.2.: Kultur- und Kreativwirtschaft: Begriff und Abgrenzung, Seite 349 ff.

1. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, den in diesem Bericht entwickelten
Begriff der Kultur- und Kreativwirtschaft für den erwerbswirtschaftlichen Sektor zu verwenden. Unter Beachtung der Interdependenzen zu Staat und Zivilgesellschaft soll dabei von dem Drei-Sektoren-Modell und dem Modell der kulturellen Wertschöpfungskette ausgegangen werden.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, einen Bundes-Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht zeitnah vorzulegen.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, in Kultur- und Kreativwirtschaftsberichten globale Darstellungen um differenzierte Detailbetrachtungen der Kultur- und Kreativwirtschaftszweige zu ergänzen.
4. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, für ihre Kultur- und Kreativwirtschaftsberichte das Modell der kulturellen Wertschöpfungskette anzuwenden und dabei den Zusammenhang zwischen künstlerischem und schöpferischem Akt der Wertschöpfung und der Vermittlung
und Verwertung künstlerischer Leistung darzustellen.
 

Kapitel 5.3.:  Statistische Erfassung, Seite 354 ff.

1. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern, sich mithilfe von Experten aus Wissenschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Politik auf eine statistische Darstellung von Kultur- und Kreativwirtschaft zu verständigen. Zu klären ist unter anderem, welche Wirtschaftsklassen und Wirtschaftsunterklassen der amtlichen Statistiken und welche Bereiche nichtamtlicher Statistiken bei der Erfassung der Kultur-und Kreativwirtschaft Berücksichtigung finden sollten. Dabei ist darauf zu achten, dass diese statistische Darstellung mit europäischen Ansätzen weitgehend kompatibel ist. Geprüft werden muss zudem, wie eine statistische Einbeziehung der wirtschaftlichen Dimensionen des zivilgesellschaftlichen und des öffentlichen Sektors ermöglicht werden kann.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, wissenschaftliche Analysen zur Verbesserung
der amtlichen und nichtamtlichen Statistik intensiver zu fördern.

Kapitel 5.4.: Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft
 
Standortfaktor, Seite 355 ff.
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Kommunen, im Rahmen ihrer Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung den bereits bestehenden kultur- und kreativwirtschaftlichen Strukturen ein besonderes Augenmerk zu widmen, gewachsene Strukturen und Potenziale zu identifizieren und gezielt zu fördern. Hierbei sind die Akteure aus der künstlerischen Szene, dem kulturellen Milieu, den Kultureinrichtungen und der Kultur- und Kreativwirtschaft einzubeziehen.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern, die wissenschaftliche Forschung zu den Interdependenzen zwischen kulturellem Angebot und Ansiedelung von Unternehmen der Kultur- und
Kreativwirtschaft zu intensivieren und die Bedeutung der Kultur als Standortfaktor für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu untersuchen.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern, wissenschaftliche Forschung zu den Auswirkungen
der Ansiedelung von Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen auf den Standort zu fördern.
 
Kulturtourismus, Seite 358 ff.
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, gemeinsam mit dem Bund eine Plattform für strategisches
kulturtouristisches Marketing zu schaffen, mittels derer die Akteure aus Kultur und Tourismus auf freiwilliger Basis Ziele, Zielgruppen sowie Maßnahmen zur Zielerreichung bestimmen.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt Ländern und Kommunen, darauf hinzuwirken, dass Städte und Regionen Kultur als Alleinstellungsmerkmal für ihr Tourismusmarketing nutzen.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt Ländern und Kommunen, auf stärkere Kooperationen von Städten
und Regionen im kulturtouristischen Bereich hinzuwirken.
4. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, auf eine stärkere Kooperation zwischen der Kulturbranche und der Tourismusbranche hinzuwirken und diese bei ihren gemeinsamen Marketing-Vorhaben zu unterstützen.
5. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz einen Wettbewerb auszuloben, mit dem das besondere Engagement von Städten und Regionen für ein vielfältiges kulturelles Angebot gewürdigt und ein weiteres Engagement gefördert werden soll. Das könnte in Form einer Ausschreibung für eine „Kulturstadt Deutschland“ in einem vierjährigen Rhythmus geschehen.
6. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, Kulturcluster als Mittel zur Bündelung
von Ressourcen im kulturellen Sektor und zur Steigerung der Wertschöpfung zu fördern und zu unterstützen
sowie Ansprechpartner für die Akteure eines Clusters in Verwaltung und Politik zu benennen.
 
Kapitel: Raumerschließung, Seite 360 ff.
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Kommunen, Konzepte für die kulturelle und kultur- und  reativwirtschaftliche Nutzung von Übergangsräumen - „Transition Spaces“ – von entsprechenden Institutionen  zu entwickeln. Bereits bestehende oder neu zu schaffende Institutionen könnten ferner private Liegenschaften
für eine entsprechende Nutzung akquirieren und sowohl Liegenschaften in privatem als auch in öffentlichem Besitz verwalten und vermieten sowie als Ansprechpartner für Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Eigentümer fungieren.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Kommunen, ihre Liegenschaften einer Zwischennutzung für Künstler
und künstlerisch-kreative Akteure zugänglich zu machen, sofern eine andere Verwertung entsprechend den Zielen der Kommunalentwicklungsplanung zumindest vorübergehend nicht möglich ist.
 
Kapitel: Förderinstrumente und ordnungspolitische Maßnahmen, Seite 370 ff.
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, spezifische Instrumente zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu entwickeln und dabei stärker als bisher den unterschiedlichen Betriebsgrößen Rechnung zu tragen. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf die Kleinst- und Kleinunternehmen zu richten.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, in der allgemeinen Wirtschaftsförderung die besonderen Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft stärker zu berücksichtigen. Dazu sollten Instrumente der Wirtschaftsförderung, Infrastrukturfördermaßnahmen und Förderprogramme installiert werden. Neben den Bedürfnissen der unterschiedlichen Betriebsgrößen müssen die konkreten Wettbewerbsbedingungen der einzelnen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft mehr Beachtung finden.
3. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, die Wirtschaftsförderinstrumente für die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht nur auf ausgewählte Wirtschaftszweige wie Film und Design zu beschränken.
4. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, Wirtschaftsförderung auch für Einzelkünstler zu ermöglichen.
5. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund die Ablösung der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Kulturbetriebe durch ein Optionsrecht.
6. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, den Zugang insbesondere von Kleinst-, Klein- und mittelständischen Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen zu öffentlichen Förderungen zu vereinfachen.
7. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Bundesregierung die Auflage eines Kreditgarantiefonds für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
8. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, die Vergabe von Kleinstkrediten für die Kleinst- und Kleinunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu ermöglichen.
9. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern und Kommunen, den Zugang zu Darlehen durch Bereitstellung von Bürgschaften für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu ermöglichen und zu erleichtern.
10. Die Enquete-Kommission empfiehlt Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Betriebsführung in Kleinst-, Klein- und mittelständischen Kultur- und Kreativwirtschaftsunternehmen: – die Schaffung von kultur- und kreativwirtschaftlichen Kompetenzagenturen, – die Förderung von Management-Sharing-Programmen, – die Förderung von externen Serviceleistungen und – die Förderung von Fortbildungsmaßnahmen.
11. Die Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern, über eine Stärkung der kulturellen Bildung auch die Nachfrage nach Produkten der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern.
12. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, zeitlich befristete Ausführungsagenturen für Maßnahmen und Projekte eines Wirtschaftszweiges bzw. einer Branche zu installieren, in denen insbesondere die Akteure einbezogen werden.
 
Kapitel: Politisch-administrative Institutionalisierung von Kultur- und Kreativwirtschaft, Seite 374 ff.
1. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern, Kultur- und Kreativwirtschaft als politische Querschnittsaufgabe im politisch-administrativen System zu verankern.
2. Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern,einen Koordinator für Kultur- und Kreativwirtschaft als Leiter einer interministeriellen Arbeitsgruppe einzusetzen, der die kultur- und kreativwirtschaftlichen Kompetenzen ressortübergreifend bündelt.
Links

Oktober 2007: Strategiepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie [ weiter … ]

November 2007: 15 Punktepapier der Allianz Deutscher Designer (AGD) [ weiter … ]

Dezember 2007: Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" [ pdf weiter ... ]